Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Wenn Sie mit mir keine Vereinbarung über die Höhe des Honorars treffen, richtet sich die Höhe unserer Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe des Honorars richtet sich zunächst nach Ihrem wirtschaftlichen Interesse an der Einholung von Rechtsrat und der Rechtsverfolgung, also dem sogenannten Gegenstands- und Streitwert. Ich werden Sie vor Übernahme eines Mandats auf die anfallenden Gebühren und deren Höhe konkret hinweisen. Außerdem gibt es in der Regel einen Gebührenrahmen. Die jeweils angemessene Gebühr innerhalb des vorgegebenen Gebührenrahmens ist vom Rechtsanwalt im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers, nach billigem Ermessen zu bestimmen (§  14 Abs. 1 RVG). Zusätzlich kann ein besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts bei der Bemessung herangezogen werden.


Zeithonorarbasis und Pauschalhonorarbasis